Qualität ist das
zentrale Element der Lebensmittelproduktion, auch für Direktvermarkter.
Abseits gesetzlicher Qualitätserfordernisse wurde 1998 aus
Konsumentenerwartungen ein Richtlinienpaket geschaffen, das den
Herstellungs-prozess bäuerlicher Lebensmittel von Feld und Stall über die
Verarbeitung bis zum Verkauf regelt und kontrolliert.
Seit dem Jahr 2002 führen die Betriebe auch die einheitliche Dachmarke
"Gutes vom Bauernhof". Rund 1100 Betriebe in der Steiermark, Kärnten,
Oberösterreich, Niederösterreich und dem Burgenland richten sich bei der
Verarbeitung ihrer Produkte nach den vorgeschriebenen, strengen Kriterien
der Qualitätsmarke. Sie garantieren, dass die Produkte aus bäuerlicher
Herstellung stammen, unter Einhaltung aller geltenden gesetzlichen
Hygiene- und Produktionsstandards erzeugt werden und daher von höchster
Qualität sind. Vielfältige und geprüfte Spezialitäten von Spitzenqualität,
ausgezeichnet mit dem Gütesiegel "Gutes vom Bauernhof" können Sie Ab Hof,
auf Bauernmärkten und in Bauernläden/Bauernecken erwerben. "Gutes vom
Bauernhof" stärkt das Vertrauen der Konsumenten in Lebensmittel von
bäuerlicher Hand.
Von unabhängiger
Stelle werden sowohl Anwärter als auch bereits bestehende
Gütesiegelbetriebe nach festgelegten Richtlinien kontrolliert und
bewertet. Dabei wird auch auf die Einhaltung der folgenden sechs Kriterien
geachtet. Erst dann erhalten die Betriebe das "Gutes vom Bauernhof"-Siegel,
mit dem sie für ihre Produkte werben dürfen.